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Ich freue mich auf Ihren Besuch! Bestimmen Sie den Preis Ihrer Immobilie! Hier im Bieterverfahren: Wichtige Hinweise: Wir bieten diese Immobilie im Bieterverfahren an. Es handelt sich bei dieser Art der Immobilienvermarktung weder um eine Versteigerung, noch um eine Auktion, sondern das Angebot ist freibleibend und stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufpreisangebotes dar. Allerdings besteht für den Verkäufer der Immobilie kein Zwang ein Angebot auch nicht das Höchstgebot anzunehmen. Für einen rechtswirksamen Kaufvertrag über eine Immobilie in einem Bieterverfahren ist eine notarielle Kaufvertragsbeurkundung erforderlich. Nach der Besichtigung der Immobilie und der Kenntnis aller von Ihnen benötigten Informationen entscheiden Sie, wieviel Ihnen die Immobilie wert ist. Ihr Gebot geben Sie uns vor Ort oder innerhalb von 7 Tagen schriftlich ab. WICHTIGER HINWEIS: Der Verkauf gegen Gebot ist keine Versteigerung und keine Auktion. Die abgegebenen Gebote sind weder für den Anbieter noch für den Bieter verbindlich! Die Angebotszustimmung durch den Eigentümer bleibt vorbehalten. Sofern trotz Höchstgebot keine Einigkeit mit dem Eigentümer erzielt wird, stehen weder dem Gebotsgeber noch dem Eigentümer ein Ersatz von Aufwendungen oder ein Schadenersatz in irgendwelcher Art zu. Ein rechtswirksamer Kaufvertrag über eine Immobilie in einem Bieterverfahren kommt ausschließlich durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag zustande! Sonstiges Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages ist KEINE Käuferprovision fällig !!!